AGB


Im Folgenden finden Sie unsere weiteren Verbraucherinformationen mit den AGB zum Online-Shop, sowie die AGB - Werkstatt und die AGB - Verkauf

 

Weitere Verbraucherinformationen des Unternehmens U-STATION, Poensgenstr. 2a, 40764 Langenfeld

Die Lieferung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag der Erteilung Ihres Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei Nachnahme oder Rechnungskauf am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Sie endet am darauf folgenden 14. Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einem am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Haben Sie Beschwerden? Dann wenden Sie sich bitte an die im Impressum angegebene Adresse und verwenden Sie die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Sie können Ihre Beschwerde persönlich oder per Telefon während der Geschäftszeiten vorbringen oder in Textform per Schreiben, Telefax oder E-Mail.

Beim Kauf neuer Ware gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen richtet sich nach § 8 Ziffer 5. unserer AGB (s. dort).

Wird in der Artikelbeschreibung eine Garantie ausgewiesen, bleiben Ihre gesetzlichen Mängelrechte uns gegenüber hiervon unberührt. Den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, können Sie auf der Webseite des jeweiligen Herstellers einsehen.


Allg. Geschäftsbedingungen & Widerrufsrecht

§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote von U- STATION erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich akzeptiert
2. Besteller, die in fremdem Auftrag oder Namen handeln, haften gesamtschuldnerisch mit dem Auftraggeber, bis dessen Zahlung bei uns eingeht
 

§ 2 Vertragsschluss

1. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme des Unternehmens U-STATION dar. U-STATION behält sich die Annahme des in der fernmündlichen oder auf elektronischem Wege erfolgten Bestellung liegenden Vertragsangebots innerhalb von 2 Wochen vor.
Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer Bestell- oder Auslieferungsbestätigung zustande. Für Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der vorgenannten Bestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Ein Vertragsschluss mit Personen unter 18 Jahren ist ausgeschlossen
2. In Prospekten, Anzeigen usw. außerhalb unseres Online-Shops enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Kostenvoranschläge und Angebote halten wir uns 10 Kalendertage gebunden.
3. Der Käufer/Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Text- oder Schriftform. Lehnen wir nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden.
 

§ 3 Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher sind Sie, wenn Sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind:

Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde,
Insbesondere:
Batterien, Zahnriemen, Fender und Fenderstruts, Tuning- und Elektronikwaren, Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.
Für Käufer/Kunden, die keine Verbraucher sind, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen Gebrauchtteile aus dem Online-Shop sowie Sonder- und Einzelbestellungen von Artikeln, die nicht in unserem Online-Shop angeboten werden, insbesondere solche, die wir erst auf Wunsch des Käufers/Kunden beschaffen müssen.
 

§ 4 Weitere Widerrufsfolgen

Für eine Rücksendung - gleich aus welchem Grund - füllen Sie bitte unser Rücksendeformular aus und legen es der Rücksendung bei. Bringen Sie Ihr Paket auf die Post oder zu einem anderen Versanddienstleister. Im Falle der Rücksendung wegen Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts erstatten wir gegen Nachweis der Rücksendekosten die im Inland für die jeweilige Versendungsart üblichen Kosten der Deutschen Post/DHL. Rücksendekosten aus dem Ausland für paketversandfähige Waren tragen Sie im Falle der Rücksendung wegen Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts selbst.
Unternehmer haben stets die Kosten der Rücksendung zu tragen.
 

§ 5 Preise

1.  Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
2.  Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Frachtkosten  bis zum Empfänger. Die Kosten für den Verbraucher betragen bei Vorauskasse 10,00 €  einschließlich der jeweils geltenden gesetzliche Umsatzsteuer.
3.  Soweit zwischen Vertragsabschluss und individuell vereinbartem tatsächlichen Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer/Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Bitte beachten Sie, dass die Ladenpreise von den Preisen im Online-Shop abweichen können!
 

§ 6 Lieferzeiten, Teillieferungen

1.  Lieferungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen. Näheres entnehmen Sie dem Abschnitt "Weitere Verbraucherinformationen".
2.  Bei Vorliegen von Lieferverzögerungen, sofern sie durch uns zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Käufer/Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 4 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.
3.  Sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen oder dem Käufer/Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
4.  Für den Fall, dass wir unsererseits trotz verbindlicher Bestellung nicht oder nicht rechtzeitig mit der bestellten Ware beliefert werden, ist U-STATION zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
5.  Hat der Käufer/Kunde bei Auftragserteilung nicht auf besondere Umstände, z.B. eigene Lieferverpflichtungen, ausdrücklich in Text-Schriftform hingewiesen, stehen ihm insoweit keine Schadenersatzansprüche zu.
 

§ 7 Versand und Gefahrübergang

1.  Die Gefahr geht bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer auf den Käufer/Kunde über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unsere Geschäftsräume verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Das Vorstehende gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.
2.  Innerhalb von Deutschland versenden wir ab 100,- EUR Bestellwert versandkostenfrei (Ausnahme: Nachnahmen mit 8€ Versandkosten + 4 € Nachnahmegebühren), es sei denn, die Ware oder Teile der versandten Ware wird an den Verkäufer zurückgegeben. Wird die versandkostenfreie Grenze unterschritten, erfolgt eine Nachberechnung der Versandkosten. Ansonsten erfolgen  sämtliche Sendungen auf Kosten und Gefahr des Käufers, wenn es sich um einen Unternehmer handelt. Beachten Sie, dass bei  Umtausch in eine andere Größe, Farbe, einen anderen Artikel etc. erneut Porto und Versandkosten anfallen. Rücksendungen an U-STATION erfolgen auf Kosten des Käufers/Kunden, es sei denn, sie erfolgen im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts. Falls Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen haben, frankieren Sie die Sendung ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts fallen für Sie je Rücksendung der Ware Kosten in Höhe der für die Lieferung angefallenen Versandkosten an, sofern die Waren auf dem normalen Postweg zurück gesendet werden können. In allen anderen Fällen können wir unfreie Sendungen nach eigenem Ermessen zurückweisen.
3.  Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse. Der Rechnungsbetrag ist zu erfragen.
4.  Lieferungen im Inland erfolgen vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse
5.  Expressgut- und Luftfrachtversand erfolgen Kosten des Käufers/Kunden.
6.  Verpackung, Schutz und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
7.  Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet auf Wunsch des Käufers/Kunden, Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung zu versichern.
 

§ 8 Gewährleistung und Haftung (Haftungsbeschränkungen)

1.  Ist der Liefergegenstand bei Übergabe an den Käufer/Kunden mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers/Kunden Ersatz oder bessern nach. Schlägt die 2. Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer/Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
2. Bei Beanstandungen müssen uns zur sorgfältigen Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
3.  Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung sowie der Tag  des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
4.  Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch U-STATION  bereit zu halten und auf Aufforderung an deren Geschäftssitz zurück zu senden. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
5.  Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für gebrauchte Waren. Für diese wird gegenüber Verbrauchern die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt, gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, es sei denn, es sind Ansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen. Die Beschränkungen bzw. der Ausschluss gilt ferner nicht für Ansprüche aus Garantien, Beschaffenheitszusicherungen oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.  U-STATION übernehmen keinerlei Gewährleistung bei der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung,  insbesondere nicht bei Gelände- und Sporteinsatz der gekauften Ware.
7. Die Haftung von U-STATION für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde/Käufer regelmäßig vertraut), Schäden aus der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Das gilt für entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von U-STATION. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
8. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Eine darüber hinausgehende Herstellergarantie bleibt unberührt.
9. Das Unternehmen U-STATION haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Onlineshops.  Soweit das Unternehmen U-STATION mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist das Unternehmens U-STATION für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich und macht sich die fremden Inhalte auch nicht zu Eigen. Sofern dem Unternehmen U-STATION Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird das Unternehmens U-STATION den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1.  Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich U-STATION  das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer/Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2.  Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer/Kunde auf das Eigentum des Unternehmens U-STATION hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3.  Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist U-STATION berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurück zunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch das Unternehmen U-STATION liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
4.  Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Käufer/Kunde, der Unternehmer ist, nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Weiterverwendung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an
 

§ 10 Zahlung

1. Die Rechnungen des Unternehmens U-STATION über Kraftfahrzeuge, Serviceleistungen und deren Zubehör, sowie Fotoarbeiten und deren Zubehör sind sofort fällig und in bar zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich U-STATION ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers/Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen unter Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.
3. U-STATION ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers/Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer/Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist U-STATION berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, neben dem konkreten Verzugsschaden Zinsen mindestens in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz, bei Unternehmern in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz, zu berechnen.
5. Wir sind berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
 

§ 11 Abänderungsbefugnis

U-STATION behält sich vor, Konstruktionsänderungen und weiterentwickelnde Maßnahmen an den Kraftfahrzeugen und Waren durch zuführen. Durch kontinuierliche Produktverbesserung können sich die Abbildungen vom Originalprodukt geringfügig unterscheiden.
 

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1.  Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen U-Station und dem Käufer/Kunde gilt deutsches Sachrecht, sofern keine zwingenden Bestimmungen des Staates existieren, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen persönlichen Wohnsitz hat.
2.  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz des Unternehmen U-Station.
3.  Online-Streitbeilegung Die EU hat ein Online Portal eingerichtet, um unzufriedenen Kunden zu helfen. Bei Beschwerden über Waren oder Dienstleistungen, die Sie bei uns über das Internet gekauft haben, können Sie unter folgender Adresse http://ec.europa.eu/consumers/odr eine neutrale Streitbeilegungsstelle finden, um zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen.Bitte beachten Sie, für einige Branchen und in einigen Ländern gibt es derzeit (Stand 01.02.2017) keine Streitbeilegungsstellen. Deshalb können Sie als Verbraucher dieses Portal möglicherweise nicht zur Beilegung von Streitigkeiten mit uns in diesen Ländern benutzen. Weitere Informationen finden Sie im Online Portal der EU. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet. Dennoch sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle grundsätzlich bereit.
 

§ 13. Datenschutz

Hinweise zur Datenverarbeitung
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortlicher: U-STATON, Inhaber: Dieter Spies, Poensgenstr. 2a, 40764 Langenfeld, Deutschland, Email: shop@u-station.de , Telefon: +49 (0)2173 1097 440, Fax: +49 (0)2173 1097 441

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:
Anrede, Vorname, Nachname,
eine gültige E-Mail-Adresse,
Anschrift,
Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Auftrags notwendig sind

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können;
um Sie angemessen beraten zu können;
um Ihren Auftrag bearbeiten zu können;
zur Korrespondenz mit Ihnen;
zur Rechnungsstellung;
zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Auftrags und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich.
Die für die Auftragsbearbeitung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt:
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Lieferanten, Hersteller, Subunternehmer und jeweils deren Vertreter (insbesondere deren Mitarbeiter) sowie öffentliche Behörden oder Sachverständige zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Ausführung und Abwicklung der erteilten Aufträge. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;

gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

5. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an shop@u-station.de.

6. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)

Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.
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7. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics

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8. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Adsense

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9. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1

Erfassung und Weitergabe von Informationen:
Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.
Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.

Verwendung der erfassten Informationen:
Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.
Quellenangaben: Disclaimer eRecht24, Facebook-Disclaimer von eRecht24, Google Analytics Bedingungen, Datenschutzerklärung für Google Adsense, Google +1 Bedingungen
 

AGB des Unternehmen U-STATION Poensgenstr. 2a 40764 Langenfeld für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge

 

I. Auftragserteilung

1.  Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen.
2.  Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3.  Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
 

II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

1.   Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
2.  Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Angebotes; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an dieses Angebot bis zum Ablauf von 10 Tagen nach seiner Abgabe gebunden, es sei den es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Die zur Abgabe eines Angebotes oder Kostenvor­anschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Angebotes oder des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden die für die Erstellung des Kostenvoranschlages angefallenen Arbeiten bei der Reparatur nicht erneut in Rechnung gestellt.
3.  Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
 

III. Fertigstellung

1.  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2.  Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers Kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80 % der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadenersatz ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist auch während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, daß das Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
3.  Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.
4.  Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges.
 

IV. Abnahme

1.  Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt Sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3.  Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer 5,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. Aufbewahrungsentgeld pro Kalendertag berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
 

V. Berechnung des Auftrages

1.  In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
2.  Wird der Auftrag aufgrund eines Angebotes ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf das Angebot, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
3.  Eine etwaige ein Beanstandung der Rechnung seitens des Auftraggebers, muss spätestens 3 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
 

VI. Zahlung

1.  Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung auch auf elektronischen Weg.
2.  Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Reparaturauftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
 

VII. Erweitertes Pfandrecht

1.  Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
2.   Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderung aus früher durchgeführten Arbeiten Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
 

VIII. Sachmangel

1.  Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsge­genstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche in dem in den Ziffern 4 bis 5 beschriebene Umfang nur zu, wenn sich diese Abnahme vorbehält.
2.  Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3.  Die Verkürzung der Verjährung gemäß Abschnitt VIII, Ziffer 1 und Ziffer 2, Satz 1 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers Steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
4.  Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zumachen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
b) Wird der Reparaturgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit Zustimmung des Auftragnehmers an dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Harley-Davidson-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Auftragnehmer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Auftraggeber bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.
5.  Erfolgt in dem Ausnahmefall der Ziffer 4b) die Mängelbeseitigung in einer anderen (der Vertriebsorganisation des Auftragnehmers angehörenden) Fachwerkstatt, hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist auszuhändigen sind.
 

IX. Haftung

1.   Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursacht worden sind. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
2.  Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haltung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3.  Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
 

X. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
 
 

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für die Angebote und Verkäufe von neuen und gebrauchten Teilen und Zubehör vom Verkäufer in deren Geschäft (U-Station, Poensgenstr. 2a, 40764 Langenfeld) an den Käufer.

 
 

1.  Zahlung

1.  Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2.  Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur darin aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus deren Kaufvertrag beruht.
3.  Im Falle einer Finanzierungsabwicklung gelten die allgemeinen Bedingungen zur Beilagenblatt für Finanzierung.
 

II.  Preise

1.  Es gelten immer die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
2.  Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, ab Lager des Verkäufers.
3.  Vereinbarte Nebenleistungen (Z.B. Verpackung, Transportkosten, Einbaukosten, Prüfungskosten, Rückfracht für Altaggregate und Altmotoren usw.) werden zusätzlich berechnet
4.  Für Wiederverkäufer ist die in der Angabe des Kaufpreises enthaltene Preisempfehlung unverbindlich.
 

III.  Lieferung und Lieferverzug

1.  Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Liefertristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2.  Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf zwei Wochen bei Teilen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.  Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der in Ziffer 2 Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts genannten Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Schadensersatzanspruche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Schaden­ersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind aus­geschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4.  Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit
5.  Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin Oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
 

IV.  Abnahme

1.  Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2.  Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist
 

V.  Eigentumsvorbehalt

1.  Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2.   Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind
Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
 3.  Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
 

VI. Sachmangel

1.  Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Ist der Käufer eine natürliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
2.  Soll eine Mangelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
3.  Abschnitt VI (Sachmangel) gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt IX (Haftung).
 

VII. Versand und Verpackung

1.  Der Versand ab den Lieferwerken erfolgt auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers.
2.  Sollte der Inhalt bei unbeschädigter Verpackung mit der Versandanzeige nicht übereinstimmen, so muss dies dem Verkäufer bis spätestens 3 Tage nach dem Empfang mitgeteilt werden. In der gleichen Frist sind Beanstandungen geltend zu machen. Es muss die vom Verkäufer angegebene Vorgehensweise, beschrieben im Retoureschein, eingehalten werden. Der Retoureschein (Was tun bei Transportschäden und Beanstandungen) ist der Versandbestätigung beigefügt.
3.  Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.
4.  Alle Transportbehälter und Gestelle bleiben Eigentum des Verkäufers und sind vom Käufer unverzüglich und kostenfrei an die Absenderadresse zurück zu liefern. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer Pfand für jeweils gelieferte Transportbehälter in Rechnung zu stellen. Der Pfandbetrag wird dem Käufer nach Rückgabe der Transportbehälter in entsprechender Höhe gutgeschrieben. Die Höhe des jeweiligen
Pfandbetrages richtet sich nach den von dem Verkäufer frei festzulegenden Sätzen. Die Abrechnung über den Pfandbetrag erfolgt in regelmäßigen, durch den Verkäufer festzulegenden Abständen. Barzahlungen sind grundsätzlich nur bei Beendigung des Vertragsverhältnisses möglich. Der Verkäufer behält sich vor, für alle Behälterarten Pfand zu erheben.
 

VIII. Rücknahme von Kaufgegenständen

Gelieferte Kaufgegenstände werden nicht zurückgenommen, es sei denn, der Verkäufer erklärt sich vorher schriftlich damit einverstanden. Entstehende Rücknahme- und Rücksendungskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, bis zu 20% des Kaufpreises als Entschädigung zu verlangen.
 

IX. Haftung

1.  Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstands Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist
2.  Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3.  Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4.  Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
5.  Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 

X. Gerichtsstand

1.  Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2.  Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 

XI. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren)

1.  Bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag kann der Auftraggeber oder mit dessen Einverständnis, der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks oder -gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
2.  Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3.  Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4.  Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5.  Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6.  Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos. zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
 

XII. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.